Die Pläne für ein fahrrad- und fußgängerfreundliches Rheinufer (erklärt in weniger als 3.000 Zeichen)

Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse soll in Zukunft grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorbehalten werden. Der Teufel liegt dabei allerdings wie üblich im Detail. Doch mit den 6 Punkten aus diesem Artikel seid ihr, was das angeht, auf dem neusten Stand:

(erklärt in weniger als 3.000 Zeichen)

I. Die Stadt hat im Juni einen Wettbewerb ausgeschrieben, mit dem das linksrheinische Rheinufer zwischen den Straßen Rosental und Zweite Fährgasse neu gestaltet werden soll.

II. Auf Antrag der Koalition wurden in das Projekt folgende Vorgaben für den Verkehr aufgenommen:

Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für:

  1. Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen, sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind,
  2. das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu den An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV-Fahrten für Menschen mit Behinderungen,
  3. den Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit der Ein-/Ausfahrt der Operngarage möglichst ausschließlich in Nord-Süd-Richtung. […] Um Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu reduzieren, sollen diese beiden Verkehrsarten getrennt geführt werden."

III. Da sich das gesamte Wettbewerbsverfahren und die Umsetzung noch mehrere Jahre hinziehen werden, wurde auf erneuten Antrag der Koalition beschlossen, die geänderte Verkehrsführung schon früher umzusetzen, nach ursprünglichem Plan bereits zum Spätsommer 2021. Weil der Antrag vor der Sommerpause wegen Abbruch der Ratssitzung nicht mehr behandelt werden konnte und die Verwaltung für die Umsetzung der Maßgaben noch Zeit für Abstimmungsbedarf und Vorbereitung benötigt, kann allerdings nach aktuellem Stand frühestens ab November 2021 mit der Realisierung der geänderten Verkehrsführung begonnen werden.

IV. Zur Umsetzung der Vorgaben, die den Autoverkehr vom Rheinufer fernhalten sollen, wird die MIV-Spur* entlang des Rheins in Fahrradstraßen umgewandelt. Gleichzeitig wird durch ein System von Einbahnstraßenregelungen, Poller und Abbiegegebote sichergestellt, dass die Strecke für Autos nicht mehr attraktiv ist, da kein Durchfahrtsverkehr parallel zur B 9/Adenaueralle mehr möglich ist und die Parkplätze entfernt werden. Die einzige MIV-Spur, die erhalten bleibt, ist der Abschnitt zwischen Josefstraße und Rheingasse, damit die Zufahrt zur Oper möglich ist. Für den Radverkehr wird hier eine Protected Bike Lane eingerichtet.

*MIV = Motorisierter Individualverkehr

V. So wie auf der Abbildung unten soll die Verkehrsführung im Einzelnen dann am Ende aussehen (hier in höherer Auflösung).

VI. Die geplante Umsetzung kann zunächst noch nicht für den gesamten Abschnitt sondern nur für den nördlichen Bereich erfolgen, da die Uni ab 2022 voraussichtlich für ein halbes Jahr lang im Bereich des Koblenzer Tors Sanierungsarbeiten vornehmen wird, für die die B 9/Adenauerallee auf einer Seite gesperrt werden muss. Der südliche Bereich des Rheinufers (unterhalb der Rheingasse) bleibt deshalb 2022 zunächst als Umleitungsmöglichkeit für den gesperrten Durchfahrtsverkehr um das Koblenzer Tor herum mit dem Auto noch offen.