Überarbeitung der Bonner Katzenkastrationsverordnung

Die ansteigende Zahl von Fundkatzen im Tierheim in den letzten Jahren veranlasst, auf eine konsequentere Durchsetzung des Kastrationsgebots für Freigängerkatzen zu achten. Denn insbesondere die Schwierigkeiten in der räumlichen Unterbringung von Katzen nehmen in Tierheimen seit Jahren zu, zuletzt musste das Bonner Tierheim deshalb sogar einen Aufnahmestopp im Katzenbereich erklären. Eine ähnliche Fristenregelung zur Kastration von Fundkatzen findet sich z.B. in der Katzenschutzverordnung des Rhein-Sieg-Kreises. Die Linksfraktion beantragt zusammen mit den Koalitionspartnern nun, dass Katzen bereits 48 Stunden nach Aufnahme ins Tierheim kastriert werden können, statt wie zuvor nach 14 Tagen. Dies würde dazu führen, dass Fundkatzen nicht 14 Tage isoliert werden müssen, sondern zügig in die Katzenunterbringung aufgenommen werden können.

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