Parkgebührenanpassung - ÄA Zielbeschluss Parkraumstrategie

Für den Mobilitätswandel und günstigere Tickets im ÖPNV: Bereits in den Haushaltsberatungen haben wir die Erhöhung der Parkgebühren zur Finanzierung eigener Projekte zur Verkehrswende angekündigt. Dies soll nun zum Sommer umgesetzt werden: Ab dem 1. Juni werden die seit 2015 nicht mehr erhöhten Preise für die aktuell gebührenpflichtigen Parkplätze im öffentlichen Raum nach oben angepasst und pflichtige Zeiten ausgeweitet. Im Gegenzug werden nach den Sommerferien vergünstigte Monatstickets für Schüler*innen und Inhaber*innen eines Bonn-Ausweises für 19 Euro angeboten sowie zusätzlich Vergünstigungen für Kinder mit Bonn-Ausweis geschaffen.

Im Rahmen der Änderung der Gebührenordnung wird der Parkpreis im Zentrumsbereich auf das Kölner Niveau angehoben, sodass eine halbe Stunde durchgehend zwei Euro kostet. Eine Staffelung zu den Bezirken und weniger zentral gelegenen Bereichen wird mit zukünftig 1,50 bzw. 1 Euro beibehalten. Um Fehlanreize zu vermeiden, sollen die Parkplätze im öffentlichen Raum im Stadtzentrum auch sonntags und in den Bezirken samstags gebührenpflichtig sein – Parkhäuser sind an diesen Tagen auch nicht kostenfrei.

Zu niedrige Parkgebühren, bzw. kostenfreies Parken macht Autofahrten attraktiver gegenüber der Nutzung von Bus und Bahn, hat also eine unerwünschte Lenkungswirkung. Im Vergleich zu Köln (4€/h) sind die Gebühren in Bonn mit bislang 2,00€-2,60€/h zu niedrig angesetzt, um eine Lenkungswirkung erzielen zu können.

Die bisherige Zone 2 soll mit der Zone 1 zusammengefasst werden, da sie ebenfalls den innerstädtischen Raum umfasst, indem der Raum für Parkplätze stark begrenzt ist. Die Anpassung des Tagestickets nach Punkt 6 ist notwendig, da derzeit das Parken im öffentlichen Raum deutlich günstiger ist, als z.B. die Nutzung des Parkhauses der Uniklinik.

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