Transporte radioaktiv strahlender Güter durch das Stadtgebiet Bonn

Gitti Götz

Antrag an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.03.10

Inhalt des Antrages

Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die zuständigen Stellen (insbesondere das Innenministerium NRW) die Bundesstadt Bonn über alle geplanten Transporte von radioaktiv strahlenden Gütern und Stoffen auf Straßen und Schienen des Stadtgebietes rechtzeitig informieren.

Begründung

Die Kenntnis über Gefahrgütertransporte, insbesondere von radioaktiv strahlenden Gütern, bei den zuständigen städtischen Stellen ist erforderlich, um eine adäquate Vorsorge für mögliche Gefährdungsszenarien gewährleisten zu können. Insbesondere muss die Feuerwehr in die Lage versetzt werden, bei einem Unfall sofort aktiv reagieren zu können.

Der Rat hat bereits 1997 beschlossen, bei den zuständigen Stellen Informationen über Atomtransporte einzuholen (DS-Nr. 9700842). Zuletzt hat die Verwaltung im Dezember 2009 im Kontext einer Anfrage von Bündnis90/die Grünen aber ausgeführt, dass sie ?grundsätzlich über keine Informationen verfügt, welche Transporte mit gefährlichen Stoffen und Gütern auf der Schiene oder über die Straße durch das Bonner Stadtgebiet geführt werden.? (DS-Nr. 0912874St2).

Die von der Verwaltung in o.g. Stellungnahme aufgeführten (sinnvollen) Maßnahmen, wie zum Beispiel Warndurchsagen im Radio oder ein Bürgertelefon können effizient nur dann eingesetzt werden, wenn der Transport rechtzeitig bekannt ist. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuwirken, dass die zuständigen Landes- und Bundesbehörden die kommunalen Stellen umfassend informieren.

Ds.-Nr. 1010487

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich abgelehnt gegen SPD, Grüne und Linke