Schulsanierungen

Michael Faber, Irena Arlt, Irmgard Cipa

Dringlichkeitsantrag an den Schulausschuss am 21.01.10

Inhalt des Dringlichkeitsantrages

Der Schulausschuss nimmt die Kürzungsliste für das Städtische Gebäudemanagement Bonn (SGB) (Drucksachen-Nr. 0912980ED2) zur Kenntnis. Den Ansatz, die Haushaltssanierung prioritär auf Kosten notwendiger Schulsanierungen zu betreiben, lehnt der Schulausschuss strikt ab. Die zuständigen Gremien und der Rat der Bundesstadt Bonn werden deshalb aufgefordert, die vorgelegte Sparliste zurück zuweisen.

Begründung

Von den Kürzungen im SGB sind ausschließlich Schulen und Berufsschulen betroffen. Die Zurückstellung der teilweise dringend erforderlichen Sanierungen gefährdet nicht nur den Betrieb der betroffenen Schulen, sondern bedeutet auch eine erhöhte Belastung der Lehrkörper und der Schülerschaft durch schadstoffbelastete, marode oder unzureichende Gebäude. Am Friedrich-List Berufskolleg beispielsweise muss bereits seit fast einem Jahr wegen schadstoffbelasteten Räume der Unterricht in Klassencontainern stattfinden. Die unzumutbaren Bedingungen in vielen Bonner Schulen wurden von Bonner Schulpflegschaften im März 2009 öffentlich beanstandet.

Es ist grundsätzlich nicht hinnehmbar, notwendige Sanierungen gerade im Bildungsbereich aus Gründen der Haushaltsdisziplin zurück zu stellen. Eine solche Politik gefährdet die Zukunftsfähigkeit der Stadt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des dann noch weiter ansteigenden Investitionsstaus an den Schulen und Bildungseinrichtungen.
Der Schulausschuss ist gefordert, vor dem Hintergrund der anstehenden Beratungen über die Streichliste sowie den städtischen Haushalt eine klare Position gegen die Einsparvorschläge an den Schulen einzunehmen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus den zeitnah erfolgenden Beratungen über die Streichliste sowie die anstehenden Haushaltsberatungen. Eine Positionierung des Schulausschusses in der Sache ist als Entscheidungsgrundlage für die sonstigen kommunalen Gremien geboten.

Abstimmungsergebnis

Änderungsantrag zu diesem Antrag wurde beschlossen (Ds.-Nr. 1010251EB3)

Ds.-Nr. 1010251