Sanktionsmoratorium

Hannelore Tölke

Antrag an den Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen am 16.03.10

Inhalt des Antrages

Beschlussentwurf: Die Bundesstadt Bonn unterzeichnet den beigefügten Aufruf für ein Sanktionsmoratorium auf dem Gebiet des SGB I

Begründung

Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst die Verfassungswidrigkeit der Bedarfsfeststellung der Regelleistungen nach dem SGB II festgestellt. Nach der Entscheidung, wonach die formalen Strukturen verfassungswidrig sind, wurde auch der materielle Kern verworfen. Nicht nur vor diesem Hintergrund sondern auch hinsichtlich der regelmäßig entwürdigenden Sanktionspraxis in den ARGEn, gilt es ein klares Zeichen zu setzen. Mit der Unterzeichnung des Aufrufes macht die Bundesstadt Bonn deutlich, dass gesellschaftliche Teilhabe hier nicht zur Disposition steht. Dies gebietet neben grundsätzlichen Erwägungen auch der Umstand, dass die Bescheide auf diesem Rechtsgebiet bundesweit und in Bonn eine eklatant hohe Quote von Rechtsfehlern aufweisen und regelmäßig durch Gerichte korrigiert werden müssen. Ein Sanktionsmoratorium ist vor diesem Hintergrund angezeigt.

Ds.-Nr. 1010559

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich abgelehnt