Nutzungsgebühr in Schulräumen für Bonner Chöre
Änderungsantrag zum Antrag der SPD (Ds.-Nr. 1010120) an den Kulturausschuss am 04.02.2010
Inhalt des Änderungsantrages
Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Bonner Freizeitchöre von einer Nutzungsgebühr in Schulräumen der Stadt Bonn dauerhaft befreit werden.
Begründung
Die gültige Mietordnung für Schulräume v. 14.12.2006 sieht eine unentgeltliche Nutzung u.a. durch kulturelle Vereine aus Bonn vor. Diese Regelung ist in der Praxis wieder herzustellen.
Abstimmungsergebnis
verwiesen an den Schulausschuss, vertagt auf den Finanzausschuss am 16.06.10
Ds-Nr. 1010120AA2