Nutzungsgebühr in Schulräumen für Bonner Chöre

Jürgen Repschläger

Änderungsantrag zum Antrag der SPD (Ds.-Nr. 1010120) an den Kulturausschuss am 04.02.2010

Inhalt des Änderungsantrages

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:

Die Verwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Bonner Freizeitchöre von einer Nutzungsgebühr in Schulräumen der Stadt Bonn dauerhaft befreit werden.

Begründung

Die gültige Mietordnung für Schulräume v. 14.12.2006 sieht eine unentgeltliche Nutzung u.a. durch kulturelle Vereine aus Bonn vor. Diese Regelung ist in der Praxis wieder herzustellen.

Abstimmungsergebnis

verwiesen an den Schulausschuss, vertagt auf den Finanzausschuss am 16.06.10

Ds-Nr. 1010120AA2