Nutzung der Räume der alten Domhofschule durch die französische Schule und geplanter Neubau

Hannelore Tölke, Ralf Jochen Ehresmann

Große Anfrage an die Bezirksvertretung Bad Godesberg am 14.04.10

Fragestellung

  1. War in der ursprünglichen Planung bereits ein Neubau des frz. Kindergartens vorgesehen oder war die Anlage bislang als Einheit betrachtet worden?
  2. Handelt es sich um Bauverzögerung oder um Planänderung und woraus hat sich dies jeweils ergeben?
  3. In welcher Größenordnung bewegen sich die Baukosten a) des Sanierungsvorhabens sowie b) der Neubauten und wie hoch ist daran der Kostenanteil der Stadt Bonn? Gibt es eine finanzielle Beteiligung der republique francaise?
  4. Auf welche Weise gedenkt die Verwaltung Einfluss zu nehmen auf die

    Gebührenstruktur der fraglichen Einrichtungen, um auch Kindern aus minder vermögendem Hause den Besuch zu ermöglichen?

  5. Welcher Verwendungszweck ist vorgesehen für die Gebäude der früheren GGS und KGS Mehlem, wenn die französische Schule und Kindergarten in ihre sanierten Liegenschaften an der Meckenheimer Str. zurückgezogen sein werden?

Begründung

Das städt. Gebäudemanagement hat per Bürgerbrief die Nachbarschaft der alten Domhofschule darüber informiert, dass es in den fraglichen Räumen der ehemaligen Grundschlulen zur verlängerten Weiternutzung durch die französische Schule kommen soll. Da das Rundschreiben zugleich einen Neubau des frz. Kindergartens erwähnt, bitten wir um Klärung der Auftragslage.

Ds.-Nr. 1010068

Stellungnahme der Verwaltung

Zu 1
Im April 2008 wurde die Planung für die Grundsanierung und den OGS-Neubau der École de Gaulle-Adenauer (Französische Schule) beschlossen (DS-Nr. 0810799). In der ebenfalls im April 2008 vorgelegten Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 0810789) und einer Stellungnahme (DS-Nr. 0810799ST3) wurde bereits auf die o.a. Fragestellung eingegangen. Die Mittel für den Neubau des Kindergartens waren seinerzeit im Wirt-schaftsplan des SGB in der Finanzplanung mit 200.000 ? Planungsmittel für 2009 und den restlichen Mittel für das Jahr 2010 vorgesehen. Ein Neubau des Kindergartens war also von vorneherein geplant, aber die Maßnahmen ?Schule? und ?Kindergarten? wurden aus finanztechnischen Gründen nicht gleichzeitig durchgeführt.
Im Juni 2009 wurde der Planung für den Neubau des Kindergartens zugestimmt (DS-Nr. 0911603).

Zu 2
Wie bereits unter 1. ausgeführt wird die Maßnahmen ?Schule? und ?Kindergarten? aus finanztechnischen Gründen nicht gleichzeitig durchgeführt.
Ein Umzug nur der Grundschüler in das fertig gestellte Schulgebäude und ein Verbleib der Kindergartenkinder in der alten Domhofschule ist aus schulorganisatorischen Gründen nicht möglich. Daher wird nach Fertigstellung des Neubaus Kindergarten die gesamte Schule mit Kindergarten in die sanierten bzw. neu gebauten Räumlichkeiten ziehen.

Zu 3
Die Gesamtkosten (Kosten für Herrichten und Erschließen, ?reine? Baukosten, Kosten der Außenanlagen, Einrichtungskosten und Baunebenkosten) für die Sanierung des Bestandsgebäudes, den Neubau des OGS-Gebäudes und die Kanalsanierung betragen ? vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung - ca. 2,8 Mio. Euro. Die Stadt Bonn erhält 460.000 Euro an Zuschüssen des Landes für die OGS-Maßnahme. Zum Einzug in die neuen bzw. sanierten Gebäude zahlt die École de Gaulle-Adenauer den zugesagten Eigenanteil in Höhe von 210.000 ?. Zusätzlich hat die frz. Schule mit 5.000 Euro zum Umzug in die alte Domhofschule beigetragen.
Die Kostenschätzung für den dreigruppigen Kindergarten sowie anteilige Kanalsanierungskosten beläuft sich auf 1.445.000 Euro. (DS-Nr. 0911603). Die Kostenbeteiligung aus Frankreich (Agence pour L`Enseignement du Francais à L`Étranger) beträgt 200.000 Euro.

Zu 4
Die École de Gaulle-Adenauer ist als Ersatzschule anerkannt und unterliegt den Regelungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen(SchulG NRW). Ihre Überprüfung erfolgt durch die Bezirksregierung Köln. Träger der Schule ist der Deutsch-französische Schulverein Bonn e.V..
Eine Ersatzschule muss grundsätzlich von allen Eltern und Schülerinnen und Schülern ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage in Anspruch genommen werden können (Sonderungsverbot; § 101 Absatz 1 SchulG NRW).
An der École de Gaulle-Adenauer leisten die Eltern der die Schule besuchenden Schülerinnen und Schüler einen verpflichtenden Beitrag zur Eigenleistung, den die Schule im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung nach dem SchulG NRW erbringen muss.
Die École de Gaulle-Adenauer erhebt für den Schulbereich folgende Beiträge:
208 EUR für das 1. Kind
195 EUR für das 2. Kind
146 EUR für das 3. Kind
104 EUR ab dem 4. Kind
Eine generelle Sozialklausel für einkommensschwache Eltern sehen die Beitragsregelungen nicht vor; vielmehr wird nach Angaben der Trägervereinsvorsitzenden über einen Zuschuss bzw. einen Erlass des Beitrages im jeweiligen Einzelfall entschieden.
Da es sich um eine Schule in privater Trägerschaft handelt, kann die Verwaltung nicht in die Beitragsstruktur der École de Gaulle-Adenauer eingreifen.

Zu 5
Aus schulfachlicher Sicht werden die Gebäude der früheren Domhofschule nach dem Auszug der frz. Schule nicht mehr benötigt und könnten vermarktet werden.