Einrichtung von Messstationen für Fluglärm in Geislar und Sankt Augustin

Gitti Götz

Große Anfrage an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.03.10

Fragestellung

  1. Wie ist der Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 08.12.08, auf die Einrichtung von Fluglärm-Messstationen in Geislar und Sankt Augustin hinzuwirken (DS-Nr. 0812160)?
  2. Welche Maßnahmen können nach Einschätzung der Verwaltung bereits jetzt getroffen werden, um die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger in Bonn und Sankt Augustin durch den Flugplatz Hangelar zu reduzieren?

Begründung

Am 8. Dezember 2008 hat der Rat einem Bürgerantrag zur ?Einrichtung von Messstationen für Fluglärm in Geislar und St. Augustin durch die Flugplatzgesellschaft Hangelar? zugestimmt. (DS-Nr. 0812160):

?Die Stadt Bonn setzt sich in der Gesellschafterversammlung, im Aufsichtsrat und im Lärmschutzbeirat dafür ein, dass die Flugplatzgesellschaft Hangelar eine Messstation für Fluglärm in Geislar, Aurelianastraße sowie eine Messstation in St. Augustin Niederberg, Danziger Straße einrichtet. [?]?

Die Verwaltung teilte dazu am 21. April 2009 mit, dass der Aufsichtsrat der Flugplatzgesellschaft Hangelar ?in der Sache [?] noch keine abschließende Entscheidung getroffen? hätte und ?die Angelegenheit [?] in die nächste Sitzung des Aufsichtsrates - voraussichtlich im Mai ? vertagt? wurde (Ds-Nr. 0910921ST2).

Der Ansprechpartner des damaligen Bürgerbegehrens, Herr Willi Palm aus Bonn, schrieb am 7. Februar 2010 zu dieser Angelegenheit einen Offenen Brief u.a. an den Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch und die Ratsmitglieder der Stadt Bonn: ?Leider wurde die Entscheidung der Stadträte in Sankt Augustin und Bonn [?] bisher nicht umgesetzt.?

Die Presse hat in den letzten Wochen mehrfach über die Lärmbelästigung durch den Flugplatz Hangelar berichtet.

Ein weiteres Abwarten kann unserer Meinung nach den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht zugemutet werden.

Ds.-Nr. 1010633

Stellungnahme der Verwaltung

Zu Ziffer 1
In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Bonn auf der Grundlage eines entsprechenden Votums des Bürgerinnen- und Bürgerausschusses folgenden Beschluss gefasst (vgl. DS-Nr.: 0812160):
"Die Stadt Bonn setzt sich in der Gesellschafterversammlung, im Aufsichtsrat und im Lärmschutzbeirat dafür ein, dass die Flugplatzgesellschaft Hangelar eine Messstation für Fluglärm in Geislar, Aurelianastraße sowie eine Messstation in St. Augustin Niederberg, Danziger Straße einrichtet. Die Messungen sind wöchentlich auszulesen und den Städten St. Augustin und Bonn zu übermitteln. Die Unterzeichner sind über die Ergebnisse der Messungen in Kenntnis zu setzen.
Die Kosten für die Einrichtung und den Unterhalt der Messstation trägt die Flugplatzgesellschaft Hangelar.?

Die Einrichtung von Messstationen für Fluglärm ist daraufhin im Aufsichtsrat der Flugplatzgesellschaft Hangelar behandelt worden. Die Geschäftsführung hat hierzu aktuell mitgeteilt, dass eine abschließende Entscheidung wegen mehrerer noch klärungsbedürftiger Punkte bisher nicht getroffen werden konnte.

Zu Ziffer 2
Die Situation am Flugplatz Hangelar ist der zuständigen Luftaufsichtsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 68) bekannt. Diese kann nur im Rahmen der luftfahrtrechtlichen Bestimmungen tätig werden. Die unmittelbar betroffenen Städte Sankt Augustin und Bonn haben hier keine Zuständigkeit, das heißt sie können einseitig keine Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmemission ergreifen.
Bei dieser Sachlage kommen allein freiwillige Beschränkungen des Flugbetriebes zur Reduzierung des Fluglärms in Betracht.