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Zeitliche Gültigkeit des Bonn-Ausweises

Michael Heveling-Fischell

Antrag an den Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen am 24.06.10, Ds.-Nr. 1011460AA3

Der Dringlichkeitsantrag wird um folgenden Punkt ergänzt:

Den Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen, die einen Anspruch auf den Bonn-Ausweis begründen wird mit der Antragsbewilligung der Bonn-Ausweis ohne separaten Antrag ausgestellt. Sie erhalten den Bonn- Ausweis mit ihrem Bescheid.

Dokumente:

Ds.-Nr.: 1011460AA3

Antrag

Übersicht Antrag, Folgedokumente und Abstimmungsergebnis

(externe Links zum Bo_RIS)

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