Zeitliche Gültigkeit des Bonn-Ausweises
Antrag an den Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen am 24.06.10, Ds.-Nr. 1011460AA3
Der Dringlichkeitsantrag wird um folgenden Punkt ergänzt:
Den Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen, die einen Anspruch auf den Bonn-Ausweis begründen wird mit der Antragsbewilligung der Bonn-Ausweis ohne separaten Antrag ausgestellt. Sie erhalten den Bonn- Ausweis mit ihrem Bescheid.
Dokumente:
Ds.-Nr.: 1011460AA3
Übersicht Antrag, Folgedokumente und Abstimmungsergebnis
(externe Links zum Bo_RIS)
