Vandalismus in der Rheinaue
Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage (Ds.-Nr. 1010204) an den Umweltausschuss am 23.03.10
Änderungsantrag
- Punkt 1 ?Beauftragung eines Bewachungsdienstes? wird ersetzt durch ?Intensivierung der Kontrolle durch das Ordnungsamt und die Polizei?.
- Hierzu wird die Begründung zu Punkt 1 wie folgt abgeändert:
Die Verwaltung wirkt darauf hin, die Kontrollen in den Rheinauen insbesondere in den Abendstunden zwischen Mai und Oktober durch das Ordnungsamt über eine sporadische Kontrolle hinaus spürbar zu intensivieren und so Vandalismus vorzubeugen. Hierfür ist auch eine Personalaufstockung bis hin zu einem Kostenrahmen von 40.000 ? pro Jahr in Betracht zu ziehen und ggf. umzusetzen. Darüber soll die Verwaltung das Gespräch mit der örtlichen Polizei suchen, um die flankierende Begleitung der Kontrollen durch Polizeikräfte zu ermöglichen.
Begründung
Die Sicherung der öffentlichen Ordnung ist eine öffentliche Aufgabe. Hieraus folgt, dass die Sicherheit im Bonner Stadtgebiet auch maßgeblich durch das Ordnungsamt sowie Polizeikräfte herzustellen ist. Anstatt private Sicherheitsdienste mit dieser Aufgabe zu betrauen und lediglich einen ?sporadischen Einsatz? öffentlicher Sicherheitskräfte in der Rheinaue in Rede zu stellen, sollte die öffentliche Verantwortung für das Areal durch den gesteigerten Einsatz des Ordnungsamtes und der Polizei betont werden. Hierfür sind die entsprechenden finanziellen Ressourcen aufzubringen.
Abstimmungsergebnis
Der gesamte TOP wurde vertagt und am 22.04.10 im Hauptausschuss neu behandelt. Dort wurde ein Antrag von CDU/Grünen zum selben Thema beschlossen (Ds.-Nr. 1010204EB9)
