SWAP-Geschäfte der Stadt Bonn
Antrag an den Rat am 27.05.10
Inhalt des Antrages
Anlagegeschäfte mit spekulativem Charakter, wie z.B. Käufe von Finanzderivaten und Zinsabsicherungsgeschäfte, etwa über den Erwerb von SWAPs bedürfen der (vorherigen) Zustimmung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen. Hierbei sind dem Ausschuss Modalitäten, Geschäftszusammenhänge und ?partner sowie mögliche Risiken verwaltungsseitig darzulegen bzw. einzuschätzen.
Begründung
Auch die Bundesstadt Bonn hat jüngst SWAP-Geschäfte getätigt. Der Finanzausschuss wurde hierüber in einer Mitteilungsvorlage nachträglich informiert. Die Antragsteller sind der Auffassung, dass spekulative Finanzierungsvorgänge und Geschäftsmodelle grundsätzlich hinsichtlich ihrer Risikoneigung der Zustimmung durch die politischen Gremien bedürfen. Der vorgelegte Beschlussentwurf trägt dem nicht zu letzt vor dem Hintergrund zahlreicher verlustträchtiger Spekulationsgeschäfte der Kommunen im ganzen Bundesgebiet Rechnung.
