Satzung der Bundesstadt Bonn über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre 2010 und 2011
Änderungsantrag zur Vorlage der Verwaltung an den Rat am 27.05.10
Inhalt des Änderungsantrages
Die Satzung der Bundesstadt Bonn für die Realsteuern in 2010 und 2011 wird nach Maßgabe nachfolgender Festsetzungen geändert und verabschiedet:
- Der Gewerbesteuerhebesatz für die Geltungsdauer der Satzung beträgt 480%.
- Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt für die Geltungsdauer der Satzung 510%.
- Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt für die Geltungsdauer der Satzung 255%.
Begründung
Die finanzielle Situation der Bundesstadt Bonn erfordert ein Ausschöpfen der Ertragspotenziale. Die Erhöhung der Gewerbesteuer ist vor diesem Hintergrund über die Größenordnung der von der Verwaltung vorgesehenen Anhebung geboten, um vor dem Hintergrund der finanziellen Notlage eine angemessene Beteiligung der Unternehmen an der Bereitstellung der städtischen Infrastruktur zu sichern. Die Erhöhung der Grundsteuer B über das zunächst anvisierte Maß ist allerdings hinsichtlich der angespannten Wohnungs- und Mietsituation in Bonn nicht vertretbar.
Ds.-Nr. 1011496AA4
Abstimmungsergebnis
mehrheitlich abgelehnt
