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Resolution an den Deutschen Bundestag und die Landesregierung

Michael Heveling-Fischell

Änderungsantrag zu einem Antrag von CDU/Grüne (Ds.-Nr. 1010594) an den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Migration am 16.03.10

Inhalt des Änderungsantrages

Der vorliegende Beschlussentwurf wird ersetzt durch:

Wir fordern die Bundesregierung auf, das jahrelange Tauziehen um die SGB II-Organisationsform zu beenden und die bestehenden Formen der Arbeitsgemeinschaft oder Optionskommunen nicht durch eine Verfassungsänderung zu legitimieren. Fünf Jahre Hartz IV haben gezeigt, dass weder das Gesetz noch die Organisationsformen funktionieren. Stattdessen wird die Bundesregierung, Bundestag und Landesregierung aufgefordert eine grundlegende Reform der Hartz IV-Gesetze anzustreben. Diese soll sich an den folgenden Grundsätzen orientieren:

  • Hartz IV war und ist eine historische Fehlentscheidung. Notwendig ist eine Überwindung von Hartz IV.
  • Erwerbslosigkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und insofern eine Aufgabe des Bundes. Eine Kommunalisierung wird abgelehnt.
  • Eine bundesweit einheitliche Vermittlung, Betreuung und Förderung aller Erwerbslosen setzt eine einheitliche Organisation voraus (Grundsatz: Eine Behörde für alle Erwerbslosen). Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Der Bund übernimmt auf der Basis qualifizierter regionaler Mietspiegel die finanzielle und administrative Verantwortung für die Kosten der Unterkunft. Damit werden die Kommunen finanziell massiv entlastet. Die soziale Infrastruktur vor Ort ? insbesondere Kinderbetreuung ? wird ausgebaut. Die Kommunen sind fester Bestandteil aktiver Arbeitsmarktpolitik vor Ort und werden systematisch einbezogen.

Im Interesse der Beschäftigten und Betroffenen ist es dringend erforderlich, die vielfach unhaltbaren Zustände, die auch in Bonn erheblich sind, in der Umsetzung des SGB II zu beseitigen und funktionierende und verlässliche Verwaltungsstrukturen zu etablieren.

Angesichts des Zeitdrucks braucht es kurzfristig eine Lösung, die Leistung, Betreuung und Beratung aus einer Hand gewährleistet. Die bisherige Trennung der Regelkreise SGB III und SGB II, die Erwerbslose in Arbeitslose erster und zweiter Klasse aufspaltet, muss überwunden werden.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich abgelehnt

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