Einstellen der erweiterten Lernmittelfreiheit ab dem Schuljahr 2010/ 2011
Änderungsantrag zur Vorlage der Verwaltung (Ds.-Nr. 1011671) an die Sondersitzung der Ausschüsse Schule, Kinder und Soziales am 01.06.10
Inhalt des Änderungsantrages
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
- Die Bundesstadt Bonn sichert dauerhaft die Lernmittelfreiheit für Bonner Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Bedarf. Anspruchsberechtigte sind Schülerinnen und Schülern aus Bedarfsgemeinschaften nach SGB II, aus einem Haushalt mit Anspruch auf Bonn-Ausweis bzw. auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Anspruchsberechtigte sind seitens der Stadt auf ihren Anspruch hinzuweisen und mit den Antragsanforderungen vertraut zu machen.
- Die Bundesstadt Bonn fordert das Land NRW auf, im Rahmen des Schulgesetzes die Lernmittelfreiheit für den Schulbesuch im Bundesland festzuschreiben und die hierdurch anfallenden Kosten gegenüber den Kommunen zu übernehmen.
Begründung
Bildungschancen dürfen nicht noch stärker als bereits jetzt von der sozialen Situation der Kinder bzw. ihrem Elternhaus abhängen. Die Stadt muss deshalb im Sinne der Chancengleichheit die anfallenden Kosten übernehmen. Dies ist mit der Forderung an das Land zu verbinden, die gesetzlichen Grundlagen hierfür samt Kostenerstattung zu schaffen.
