Bezüge in kommunalen Unternehmen
Antrag an den Rat am 24.11.2011, Ds.-Nr. 1113134
Kommunale Unternehmen und Einrichtungen sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Die Vergütung von Vorständen, Geschäftsführern und vergleichbaren Leitungspositionen soll eine Summe von jährlich 250.000 Euro inkl. aller Sonderzahlungen nicht übersteigen. Oberbürgermeister, Ministerpräsidentin oder Bundeskanzlerin tragen eine vergleichbare oder größere Verantwortung, erhalten jedoch zum Teil geringere Bezüge.
Dokumente:
Ds.-Nr.:1113134
Übersicht Antrag, Folgedokumente und Abstimmungsergebnis
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