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Bezüge in kommunalen Unternehmen

Dr. Michael Faber

Antrag an den Rat am 24.11.2011, Ds.-Nr. 1113134

Kommunale Unternehmen und Einrichtungen sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Die Vergütung von Vorständen, Geschäftsführern und vergleichbaren Leitungspositionen soll eine Summe von jährlich 250.000 Euro inkl. aller Sonderzahlungen nicht übersteigen. Oberbürgermeister, Ministerpräsidentin oder Bundeskanzlerin  tragen eine vergleichbare oder größere Verantwortung, erhalten jedoch zum Teil geringere Bezüge.

Dokumente:

Ds.-Nr.:1113134

Antrag

Übersicht Antrag, Folgedokumente und Abstimmungsergebnis

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