Ausländerrechtliche Beratungskommission
Antrag an den Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen am 24.06.10
Inhalt des Antrages
- Die Fachverwaltung (Ausländeramt) wird beauftragt, zeitnah eine öffentliche Fachveranstaltung zum Thema ?Ausländerrechtliche Beratungs- bzw. Härtefallkommission in der Kommune? durchzuführen. Hierzu sind Vertreter des Landes, von Kommunen mit Praxiserfahrung und engagierte Verbände einzuladen.
- Zielsetzung ist die Auslotung kommunaler Handlungsspielräume zur Gewährleistung einer humanen Asyl- und Flüchtlingspolitik unter besonderer Vermeidung individueller Härten. Auf Grundlage der Konferenzergebnisse ist die Neuauflage einer entsprechenden Kommission für Bonn zu erwägen und ggf. eine Organisationsstruktur im Dialog von Politik, Verwaltung und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu entwerfen.
Begründung
Ausländerrechtliche Beratungskommissionen sind in mehreren Städten NRW langjährige Praxis. Auch in Bonn existierte eine solche in der Vergangenheit. Ihre Tätigkeit wurde aber zwischenzeitlich eingestellt. Für die Antragsteller ist es von herausgehobener Bedeutung, die Spielräume für eine humane Flüchtlingspolitik auszuloten. Dies steht nicht zuletzt in Kontinuität jüngster Ratsresolutionen zum Thema. Vor diesem Hintergrund regt die Linksfraktion mit diesem Antrag die erneute Einsetzung einer entsprechenden Kommission an. Dies sollte allerdings nicht losgelöst von den konkreten Erfahrungen aus Bonn und den anderen Städten im Land erfolgen. Die Durchführung einer Fachkonferenz als Grundlage zur Erarbeitung einer Organisationsstruktur und klaren Kompetenzbereichen erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll.
Ds.-Nr. 1011561
