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Aufnahme irakischer Flüchtlinge durch die Bundesstadt Bonn

Michael Faber und Michael Heveling-Fischell

Große Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration am 05.05.10

Fragestellung

Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie viele Personen hat die Bundesstadt Bonn im Zuge der Aufnahme irakischer Flüchtlinge jüngst im Stadtgebiet untergebracht?
  2. Hat die Bundesstadt Bonn im Zuge dieser Maßnahme die Zahl der aufzunehmenden Personen begrenzt bzw. die Initiative ergriffen, weitere Flüchtlinge in Bonn nicht aufzunehmen? Wenn ja, aus welchen Gründen?
  3. Wie bzw. wo wurden die aufgenommenen Flüchtlinge untergebracht? Nach welchen Kriterien erfolgt grundsätzlich eine Zuweisung oder Zurverfügungstellung von Wohnraum für Flüchtlinge, Asylbewerber und Personen mit anerkanntem Aufenthaltsstatus nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen in diesem Bereich?
  4. Wie ist aktuell der Belegungsstand bei kommunalen Einrichtungen, die insbesondere für die Unterbringung von Personen aus dem angesprochenen Kreis vorgesehen sind?
  5. In welcher Form unterstützt die Bundesstadt Bonn die Eingliederung und Integration von Personen aus dem angesprochenen Kreis, insbesondere den irakischen Flüchtlingen?
  6. Wird die Bundesstadt Bonn auch zukünftig im Rahmen erneuter bundesweiter Aufnahmemaßnahmen Flüchtlinge aufnehmen?

Begründung

Auf Grundlage eines EU-Beschlusses vom 27./28.11.2008 erklärten die Innenminister der Länder und des Bundes die Bereitschaft Deutschlands zur Aufnahme von 2500 Flüchtlingen aus dem Irak, die insbesondere religiöser Verfolgung ausgesetzt waren. Das Bundesinnenministerium konkretisierte die Aufnahme in Gestalt einer Anordnung (vom 5.12.2008). Nach Kenntnis der Linksfraktion sind Flüchtlinge auch in Bonn untergebracht worden. Die Anfrage dient der Klärung von Hintergründen bei der Beteiligung der Bundesstadt Bonn an der humanitären Maßnahme der Flüchtlingsaufnahme und der grundsätzlichen Verwaltungspraxis in diesem Bereich.

Stellungnahme der Verwaltung

Zu 1:
Im Jahr 2009 wurden 32 irakische Kontingentflüchtlinge in Bonn aufgenommen.

Zu 2:
Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgte nach den Vorschriften des Landesaufnahmegesetzes (LAufG NRW) von der dafür zuständigen Koordinierungsstelle für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg und außerhalb kommunaler Einflussmöglichkeiten.

Zu 3:
Die Kommunen sind nach dem LAufG NRW (§§ 4 ff) verpflichtet, Übergangsheime zu unterhalten. Dort werden die Personen untergebracht, für die eine Aufnahmeverpflichtung nach dem LAufG NRW (Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge) oder dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW, Asylbewerberinnen und Asylbewerber) besteht, bis eine Wohnungsnahme möglich ist.

Von den 32 irakischen Kontingentflüchtlingen konnten inzwischen 22 Personen in Wohnungen umziehen, teilweise mit Hilfe der Wohnungsvermittlung im Amt für Soziales und Wohnen.

Zu 4: Die Auslastung der Übergangsheime unterliegt starken Schwankungen. Die derzeitige 90%ige Auslastung bedeutet absolut 6 freie Wohneinheiten.

Zu 5:
Im Rahmen des Projekts Integrationslotsen der Stabsstelle Integration wurden die irakischen Flüchtlinge kurz nach ihrer Ankunft von einem arabischsprachigen Integrationslotsen in ihren Unterkünften besucht. Er begleitete sie in der Folgezeit bei allen Behördengängen, half ihnen bei der Erledigung der Formalitäten und informierte sie über zuständige Stellen in Bonn. Zudem unterstützte er die Familien bei der Erledigung von alltäglichen Dingen und half bei der Suche nach Kindergartenplätzen und Schulen. Darüber hinaus wurden die irakischen Familien bei der Wohnungssuche unterstützt.

Der Einsatz eines ehrenamtlichen Integrationslotsen kann nur in Einzelfällen so intensiv ausfallen und ist als Ergänzung der Bemühungen anderer zu sehen.

Zu 6:

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