Asylbewerberleistungsgesetz
Antrag an den Rat am 14.04.11, Ds.-Nr. 1110661
Oberstes Gebot des Grundgesetzes ist die Wahrung der Menschenwürde und damit einer menschenwürdigen Existenz ohne Ansehen der Person. Dem widerspricht aus Sicht der Linksfraktion die Zweiteilung von allgemeiner Grundsicherung und einer solchen für AsylbewerberInnen.
Dokumente:
Ds.-Nr.:1110661
Übersicht Antrag, Folgedokumente und Abstimmungsergebnis
(externe Links zum Bo_RIS)
