1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern
Änderungsantrag an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 13.09.2011, Ds.-Nr. 1112701AA7
Die Mittel, die durch Zuweisungen des Landes zur Kompensation der Beitragsausfälle durch das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr frei werden, werden zur Senkung der Elternbeiträge in der zweiten Einkommensstufe (bis 24.542 Euro Jahresfamilienbruttoeinkommen) verwendet.
Dokumente:
Ds.-Nr.:1112701AA7
Übersicht Antrag, Folgedokumente und Abstimmungsergebnis
(externe Links zum Bo_RIS)
