Soziale Absicherung statt prekärer Beschäftigung bei der Musikschule

In dieser Sache können wir mit Recht behaupten, dass wir unserer Zeit voraus waren: Schon im Juni 2021 haben wir zusammen mit unseren Koalitionspartnern beschlossen, dass ca. 30 Musiklehrerinnen und -lehrer, die an der städtischen Musikschule auf Honorarbasis beschäftigt wurden, eine sozialversicherungspflichtige Stelle bekommen sollten. Die dafür notwendigen zusätzlichen Gelder haben wir in den Haushalt eingestellt. Mit unserer Initiative haben wir so dafür gesorgt, dass aus prekärer Beschäftigung auf Honorarbasis ordentliche und sozial abgesicherte Jobs wurden.


Was zu dieser Zeit noch nicht klar war: Ein Jahr später entschied das Bundessozialgericht, dass Musikschullehrerinnen und -lehrer aufgrund ihrer Einbindung in die Abläufe der Schulen im Regelfall gar nicht mehr als Honorarkräfte beschäftigt werden können, sondern fest anzustellen sind. Auch das spricht also - wenn auch aus anderen Gründen - für den von uns schon vorher eingeschlagenen Weg. Und wegen dieses  Urteils des Sozialgerichts, das gerade umgesetzt wird, können jetzt auch die letzten Honorarkräfte an der Bonner Musikschule eine Stelle mit sozialer Absicherung bekommen.