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Polizei bleibt überzeugende Begründung für Ausweitung der Videoüberwachung auf Bonner Stadtgebiet schuldig

Zur aktuellen Berichterstattung zur mobilen Videoüberwachung der Polizei an Standorten in Bonn erklärt die Linksfraktion im Rat der Stadt Bonn:

Laut aktueller Berichterstattung des Bonner General-Anzeigers werden die Maßnahmen der Polizei zur Videoüberwachung in Bonn derzeit auf Landesebene datenschutzrechtlich überprüft. Gleichzeitig hatten auch die Ratsfraktionen von SPD, LINKE und Volt im Rahmen einer Anfrage im Hauptausschuss die Polizei um eine Begründung ihrer Maßnahmen und eine Bilanz hierzu gebeten. Die Antwort der Bonner Polizei dazu liegt seit wenigen Tagen vor.

Aus Sicht der Linksfraktion lassen die Ausführungen der Polizei zur Notwendigkeit der Maßnahmen allerdings viele Fragen offen. Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte aller beobachteten Personen, der entsprechend gut begründet sein muss. Vor allem bedarf es nach fast anderthalbjähriger Praxis aus Sicht der Linksfraktion als Rechtfertigung für diese Eingriffe handfester Belege für deren Wirksamkeit, also die Senkung der Kriminalitätsrate an den Einsatzorten ohne bloße Verdrängungseffekte. Solche Belege sind der Antwort der Polizei aber nicht in ausreichendem Maß zu entnehmen. Im Gegenteil verweist die Polizei in der Beantwortung einer Frage darauf, „dass Erfolge der polizeilichen Videobeobachtung nicht alleine am objektiven Kriminalitätsaufkommen gemessen werden dürfen, da wesentlich für eine Beurteilung der Sicherheitslage auch das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger ist.“ Die massive Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum lässt sich aus Sicht der Linksfraktion aber nicht mit dem Verweis auf das kaum greifbare subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung rechtfertigen.

Umso bedauerlicher ist es, dass die Polizei auf die Anregung, Stadt und Politik künftig in die Entscheidungsprozesse miteinzubeziehen und dem Hauptausschuss mögliche Standorte vorab zur Stellungnahme vorzulegen (vgl. Frage 1), nicht weiter eingeht. Letztlich ist das als Ablehnung einer Beteiligung der Stadt in diesem Zusammenhang zu werten. Auch wenn die Polizei auf unsere Fragen umfangreich geantwortet hat, ändert dies vor dem Hintergrund nichts an unserer kritischen Haltung zur Videoüberwachung des öffentlichen Raumes. Wir behalten uns auch in Zukunft vor, das Vorgehen der Polizei in den Gremien zu hinterfragen. Den Polizeipräsidenten fordern wir auf, die Wirksamkeit der Ausweitung der Videoüberwachung zu überprüfen und zukünftig zumindest davon abhängig zu machen, ob hierdurch tatsächlich und nachweislich eine Reduzierung der Kriminalität bewirkt werden kann.

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