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Linksfraktion fordert Informationen zur Versicherung von Dieckmann und Hübner

Zu einem möglichen Versicherungsschutz von Bärbel Dieckmann und Arno Hübner bei WCCB-Schaden­ersatz­ansprüchen erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion im Bonner Rat, Dr. Michael Faber:

Die Linksfraktion im Bonner Rat hat die aktuellen Pressemeldungen zu einem möglichen Versicherungsschutz von Bärbel Dieckmann und Arno Hübner gegenüber städtischen Schadenersatzansprüchen zum Anlass für Fragen an Oberbürgermeister Sridharan genommen.

Die Stadt hatte 2018 unter Zeitdruck nur einen kleinen Teil des städtischen Schadens durch das WCCB-Desaster eingeklagt. Dies hatte die Stadtverwaltung mit der Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber den Beamtinnen und Beamten begründet.

Von einer weitreichenden Schadensversicherung, die die Stadt für ihre BeamtInnen auch zum Schutz vor Ersatzansprüchen bei schwerwiegenden Dienstpflichtverletzungen abgeschlossen hatte, war seinerzeit in den Vorlagen keine Rede. Aus Sicht der Linksfraktion wäre angesichts eines Versicherungsschutzes, der sogar grob fahrlässige Pflichtverletzungen umfassen soll, eine Beschränkung der Klage jedenfalls aus Gründen der Fürsorge nicht nachvollziehbar. Fürsorge für BeamtInnen erfordert dann keinen Schutz vor drohendem finanziellen Ruin durch eigenen Anspruchsverzicht, wenn eine sogar von der Stadt unterhaltene Versicherung im Fall der Verurteilung eintreten würde.

Durch die nur beschränkte Klage hat die Stadt Bonn mögliche Ansprüche von vermutlich mehr als 100 Mio. Euro verjähren lassen. Die Linksfraktion fordert daher von Oberbürgermeister Ashok Sridharan Aufklärung über die Versicherungskonditionen. Außerdem soll er darlegen, warum seinerzeit vor dem Hintergrund dieser Versicherung aus Fürsorgegründen nur eine Teilklage empfohlen und warum die Versicherung dem Rat nicht näher offengelegt wurde. Die Linksfraktion erwartet von Ashok Sridharan hierzu kurzfristige Antworten.