Hoppla

Der Presserat missbilligt die Veröffentlichung des eigentlich vertraulichen WCCB-Berichts. Die Einlegung einer Beschwerde beim Presserat über den Bonner Generalanzeiger durch einen sachkundigen Bürger der Linksfraktion hat einige Wellen geschlagen.

Die Position der Linksfraktion zum Vorgang und zur Begleitung des WCCB-Skandales fasst folgender Auszug des Blogbeitrages von Michael Faber vom 15.10.2010 noch einmal zusammen. Der ausführliche Artikel findet sich hier

 

"Wer heute (15.10.2010) auf der Seite des Bonner Generalanzeigers den Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes zum WCCB abrufen will, wird mit einem freundlichen ?Hoppla? begrüßt. Den Bericht findet man hingegen nicht mehr. Was ist passiert? Der Presserat hat jüngst eine Missbilligung gegenüber dem Generalanzeiger wegen der Veröffentlichung des eigentlich vertraulichen Berichtes ausgesprochen (siehe hier). Die Beschwerde hatte Tobias Haßdenteufel (hier gehts zu seinem Blog) eingelegt. Er ist Mitglied der erweiterten Linksfraktion im Rat und vertritt uns im Sportausschuss. Zu der Angelegenheit gibt es einiges zu sagen:

Zunächst: Die von Tobias Haßdenteufel an den Presserat gerichtete Beschwerde ist keine Aktion der Linksfraktion. Sie war mit mir oder anderen Akteuren der LINKEN nicht abgesprochen. Das musste sie aber auch nicht sein. Immerhin hat man auch als Vertreter einer Fraktion in einem Fachgremium des Rates die Möglichkeit, die Entwicklungen der Stadt eigenständig zu begleiten. Insoweit distanziere ich mich keinesfalls von unserem sportpolitischen Sprecher. Bei der Beschwerde handelte es sich gleichwohl um die souveräne Aktion einer Person und nicht um eine politische Initiative meiner Fraktion.

Spannend ist aber natürlich die inhaltliche Seite. Der Presserat, immerhin ein Gremium der journalistischen Selbstkontrolle (siehe auch hier), hat mit der Missbilligung einen ?schweren Verstoß gegen den Pressecodex? festgestellt. Konkret wird dem GA vorgeworfen, durch die vollständige Veröffentlichung des Prüfberichtes das (Grund-)Recht der darin aufgeführten Personen auf informationelle Selbstbestimmung verletzt zu haben. Eine Namensschwärzung hätte erfolgen müssen, da aus Sicht des Presserates im konkreten Fall das Interesse der Öffentlichkeit die Rechte der Betroffenen nicht auszublenden vermag. Wie es ausschaut, hat der GA den Bericht nunmehr aus seinem Onlineangebot zurück gezogen (hier war der Bericht bislang abrufbar).

Aus meiner Sicht ist das durchaus ein bemerkenswerter Vorgang. Für die Linksfraktion hatte ich stets versucht, das Spannungsfeld zwischen dem legitimen Wunsch nach Öffentlichkeit und auch der Wahrung von Persönlichkeitsrechten Betroffener zu betonen. Beides muss miteinander abgewogen werden. Leider wurde dem auch in der politischen Debatte nicht immer Rechnung getragen. Häufig galt man schon als Vertreter eines Schweigekartells, wenn man nicht für unverzügliche Öffentlichkeit in allen Belangen rund um das WCCB eintrat. Dieser schwarz-weiß Malerei habe ich mich mit Ratsreden und auch mit Beiträgen in diesem Blog entgegen gesetzt. Die notwendige Abwägung ist sicher schwer. Aber der politische Anspruch bei der Aufarbeitung des WCCB-Debakels muss sein, Öffentlichkeit und Transparenz in einer Art und Weise zu schaffen, die auch die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen schützt, öffentliche Vorverurteilungen vermeidet und Personen nicht an den Pranger stellt. (...)"

Der Artikel findet sich hier in voller Länge