Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 20. Juli ein Modellprojekt für öffentlich geförderte Beschäftigung im öffentlichen oder gemeinnützigen Raum ausgeschrieben. Mit diesem Modellprojekt wird der Ansatz verfolgt, passive Trägerleistungen in aktive Trägerleistungen umzuwandeln, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Dabei werden Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Landesmittel und kommunale Leistungen miteinander verknüpft. Die öffentlich geförderte Beschäftigung soll damit ein neues Instrument der Arbeitsmarktpolitik in NRW werden.

Als Linksfraktion im Bonner Stadtrat haben wir am 31. August 2012 ein Hearing mit Trägern und Vereinen veranstaltet, um das Modellprojekt kritisch zu diskutieren und die Möglichkeiten auszuloten, die das Projekt für die Region bieten kann. Unserer Einladung kamen immerhin 15 Träger aus verschiedenen Bereichen der Wohlfahrtspflege nach. Als Referentinnen haben die Leiterin der Regionalagentur Bonn Rhein-Sieg, Martina Schönborn-Waldorf und Katina Schubert, Landesgeschäftsführerin der LINKEN Berlin und frühere persönliche Referentin des Berliner Wirtschaftssenators Harald Wolf zu Rahmenbedingungen bzw. Erfahrungen mit der öffentlich geförderten Beschäftigung vorgetragen. Da die Regionalagenturen zusammen mit der ?Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH? (G.I.B.) die Koordinierung für die Modellprojekte übernehmen und für die Entgegennahme und Bearbeitung der Projektanträge verantwortlich sind, stellte Frau Schönborn-Waldorf die formalen Rahmenbedingungen und die erforderlichen Kriterien näher vor.

Knackpunkt: Verzahnung mit kommunalen Mitteln wie KdU und Eingliederungsleistungen

Das Projekt setzt eine systematische Verzahnung der verschiedenen Trägerleistungen aus verschiedenen Ebenen voraus. So wird es im Jobcenter im Rahmen der Eingliederungsleistung und unter dem Eingliederungstitel im Jobcenter geführt. Ohne diese Co-Finanzierung durch das Jobcenter mit Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II und der Verknüpfung von eingesparten passiven Leistungen der Kommune (Kosten der Unterkunft) können die Projekte nicht finanziert werden, da das Land lediglich 50 Prozent der Projektkosten trägt. Tatsächlich kam in Bonn die Zusage des Jobcenters für eine entsprechende Co-Finanzierung erst sehr kurzfristig, so dass davon ausgegangen werden kann, dass in anderen Kommunen die Umsetzung an der Co-Finanzierung des Jobcenters scheitern kann. In Bonn kann mit einer Teilnehmerzahl von etwa 15-20 Plätzen gerechnet werden.

Kritik der Träger: Projektlaufzeit von zwei Jahren garantiert noch keine Verstetigung oder dauerhafte Effekte

Die Projektlaufzeit beträgt nach dem Aufruf der Landesregierung zunächst zwei Jahre. Es ist aber geplant, bei erfolgreichem Verlauf die öffentlich geförderte Beschäftigung als reguläres Förderinstrument zu etablieren. Bis zum Bewerbungsschluss am 20. September können Interessenbekundungen eingereicht werden, die noch nicht näher ausgearbeitet sind. Eine detaillierte Ausarbeitung des erforderlichen Projekt- und Finanzierungsplans kann, so Schönborn-Waldorf, nach dem Bewerbungsschluss bei der Regionalagentur eingereicht werden.

Auswahl beim Jobcenter und Eignungsprüfung beim Träger: Teilnahme tatsächlich freiwillig?

Den Trägern fallen im Rahmen der Modellprojekte umfangreiche Aufgaben zu. So muss er die ?Eignung? der Teilnehmer im Vorfeld prüfen und mit den TeilnehmerInnen eine Zielvereinbarung schließen. Von einer entsprechend qualifizierten Auswahl durch das Jobcenter kann nicht ausgegangen werden. Auch ist fraglich, wie ?freiwillig?  die Teilnahme für die vom Jobcenter ausgewählten Teilnehmer tatsächlich ist. Im Aufruf der Landesregierung heißt es zur Zielgruppe: ?Die Teilnahme sollte auf freiwilliger Basis erfolgen.?, was die schwächst mögliche Formulierung darstellt. Zielgruppe für die Modellprojekte sind Arbeitssuchende im ALG-II Bezug mit mehrfachen sogenannten ?Vermittlungshemmnissen?.

welche Teilnehmer kommen wirklich aus dem Leistungsbezug?

Zentraler Punkt der öffentlich geförderten Beschäftigung ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen mit mindestens tariflicher Entlohnung. Wann aber bedeutet das für die TeilnehmerInnen, dass sie tatsächlich aus dem Leistungsbezug kommen? Hier muss nach den Berichten der Träger und der Regionalagentur erkannt werden, dass erst den TeilnehmerInnen in Vollbeschäftigung und ohne Familie das Einkommen reicht, den Bereich des Leistungsbezugs vollständig zu verlassen. Hier liegt mit Sicherheit eine Schwäche der öffentlich geförderten Beschäftigung. Denn erst wenn die TeilnehmerInnen von der Abhängigkeit und dem entwürdigenden Umgang im Jobcenter erlöst werden, kann diese Freiheit wichtige Sekundäreffekte entfalten, die auch beim öffentlich geförderten Beschäftigungssektor in Berlin positiv zu beobachten waren.

Fazit:

Von einem Projekt wie dem in 2005 in Berlin gestarteten Öffentlichen Beschäftigungssektor ist NRW noch weit entfernt. Pro Kommune kann in der NRW-Modellphase nur mit zweistelligen Teilnehmerzahlen gerechnet werden. Die Hürden und Pflichten für die Träger sind hoch. Die langfristigen Chancen für die TeilnehmerInnen ungewiss. Die Erfahrungen aus Berlin[1] mit ca. 7.500 TeilnehmerInnen aber zeigen, dass öffentlich geförderte Beschäftigung als arbeitsmarktpolitisches Instrument besser als andere Förderinstrumente geeignet ist, um Hilfestellung zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu bieten. Eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Effekten der öffentlich geförderten Beschäftigung in Berlin zeigt auf, dass es positiv ist nicht kurzatmig, nicht kurzfristig, sondern dauerhaft gefördert zu beschäftigen. Dann kann die öffentlich geförderte Beschäftigung etwas für Gesellschaft bringen und auch den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen. Durch Qualifizierung und sinnvolle Arbeit gibt es positive Sekundäreffekte.

Generell aber kann auch die öffentlich geförderte Beschäftigung nicht den generellen Arbeitsplatzmangel kompensieren. Hier kann nur eine grundsätzlich andere Arbeitsmarktpolitik helfen.


[1] vgl. www.von-arbeit-leben.de