Unterstützung von Mietshäusersyndikats-Projekten
Im Ausschuss zur Beteiligung der Bürger:innen wurde ein Antrag auf finanzielle Unterstützung von Projekten des Mietshäusersyndikats in Form von Direktkrediten bis zu insgesamt 100.000€ gestellt, welchen die Verwaltungsstellungnahme sofort mit der Begründung ablehnte, die Vergabe von Direktkrediten an private Dritte ist aus rechtlichen Gründen allerdings nicht möglich, da es sich um ein Bankgeschäft handele.
Dies nahm die Linskfraktion zum Anlass, andere Finanzierungsmöglichkeiten zu recherchieren und mit den Kommunen in Kontakt zu treten, die bereits Mietshäusersyndikatsprojekte unterstützen(z.B. München, Freiburg, Tübingen).
Und warum finden wir das wichtig?
Wohnprojekte nach dem Syndikatsmodell tragen zur langfristigen Sicherung bezahlbaren Wohnraums bei. Sie erfüllen damit einen unmittelbaren Gemeinwohlzweck; insbesondere angesichts der Wohnraumknappheit. Wohnprojekte gemeinschaftlichen Wohnens zu fördern dient damit auch dem gesamtstädtischen Interesse.