Presse_Linksfraktion_Bonn21. März 2012

Von: Dr. Michael Faber

Politische Verantwortung

Die Linksfraktion bekräftigt ihre Auffassung, dass auch der Rat in der politischen Mitverantwortung für das WCCB-Debakel steht.

Dr. Michael Faber

Zu den Entscheidungen der Staatsanwaltschaft in Sachen WCCB erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion im Rat, Dr. Michael Faber:

Die Staatsanwaltschaft Bonn sieht keinen hinreichenden Tatverdacht zur Erhebung der Anklage gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann. Eine Anklage wegen eines Strafdelikts kann und darf erst dann erfolgen, wenn nach den Ermittlungsergebnissen eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Hierfür wären Beweise erforderlich, die die Staatsanwaltschaft nach jahrelanger Ermittlung augenscheinlich nicht vorzulegen im Stande ist. 

Die Linksfraktion nimmt diese Entscheidung wie auch die Anklageerhebung gegen andere städtische MitarbeiterInnen zur Kenntnis. Dabei gebietet es trotz des großen Schadens für die Stadt der hohe rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung und der Respekt vor den Personen, dass auch nach der Anklageerhebung keine Vorverurteilung von Evi Zwiebler und Arno Hübner (beide CDU) vorgenommen wird.

Von den hohen Hürden einer Strafbarkeit wegen Untreue ist grundsätzlich die Ebene der politischen Verantwortlichkeit zu unterscheiden. Hier trägt die ehemalige Oberbürgermeisterin ohne Frage die maßgebliche Mitverantwortung für das die Stadt Bonn teuer zu stehen gekommene WCCB-Debakel. Die Linksfraktion bekräftigt aber ihre Auffassung, dass auch der nun in seiner Mehrheit empört reagierende Rat zwar in anderer Form, aber doch in der politischen Mitverantwortung für das WCCB-Debakel steht. Die heute die Mehrheit bildenden Ratsfraktionen sollten daher auch ihren Anteil nach den Gesichtspunkten der politischen Verantwortung nicht ausblenden.